Schulordnung
1. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Gesamtanzahl an Unterrichtseinheiten pro Schuljahr beträgt 35.
2. Versäumter Unterricht
a) durch Krankheit oder andere Gründe kann nicht nachgeholt werden. Jokerregelung: zweimal pro Schuljahr bieten wir einen Nachholtermin für versäumte Unterrichtsstunden an.
b) bei Verhinderung des Lehrers (außer Krankheit) wird der Unterricht nachgeholt (ggf. durch Vertretung).
c) bei längeren Erkrankungen des Lehrers oder Schülers in Folge wird die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach zwei Wochen ausgesetzt bis zum erneuten Unterrichtsbeginn
3. Abmeldungen sind zum 1. März und 1. September möglich unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfirst. Ausnahme für musikalische Früherziehung: Kursdauer ein Jahr. Für diesen Kurs besteht auch eine zweimonatige Probezeit.
4. Sonstige Vereinbarungen: Bis zu sechsmal pro Schuljahr z.B. vor Konzertprojekten, kann der Einzelunterricht durch Ensemblestunden ersetzt werden.
5. Das Unterrichtsentgelt ist auf ein ganzes Jahr (12 Monate inklusive Ferien) berechnet und in zwölf Monatsraten zu bezahlen. Die Ratenzahlungen sind jeweils bis zum 20. des Monats zu entrichten.
Bankverbindung: Volksbank Deißlingen, IBAN: DE 39 6429 1420 0007 3570 01
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